Meine neue Energie-Sparanlage
Photovoltaik
Sonnenlicht ist eine der meistbenutzten Energiequellen. Dass man mit Licht auch Strom erzeugen kann, wurde schon 1839 entdeckt.
Doch niemand verstand, warum die Stärke des Stroms nicht von der helligkeit abhing, sondern von der Farbe. Um diesen Prozess zu erklären, brauchte es gleich zwei Nobelpreisträger: Philipp Lenard und Albert Einstein.
Im Prinzip ist es ganz einfach: Ein Halbleiter wird gezielt mit einem anderen Material verunreinigt (dotiert), so dass es Zonen positiver und negativer Ladung gibt.
Ankommende Lichtteilchen treffen auf Elektronen, die Atome umkreisen, und “schubsen” sie aus der Umlaufbahn – Spannung entsteht.
Wenn man jetzt einen Verbraucher (z.B. Glühlampe) anschließt, fliesst elektrischer Strom.
Nach diesem Prinzip funktionieren auch Solarzellen.
Der Wirkungsgrad zeitgemäßer Solaranlagen macht ihre Nutzung schon heute überaus interessant. Ihre Vorteile gegenüber fossilen Energieträgern werden mit jeder Tariferhöhung deutlicher, von ihrer ökologischen Überlegenheit ganz zu schweigen. Schnaitmann bietet das passende Produktsortiment, um diese Vorteile zu nutzen.
Polykristalline Solarmodule zeichnen sich durch eine einheitlich blau schimmernde Oberfläche aus und sind optimal für den Einsatz in netzgekoppelten Anlagen.
Durch ihre ästhetische, schwarze Oberfläche sind diese Solarmodule mit monokristallinen Zellen die optimale Lösung insbesondere für dunkle Dachflächen.
Bei Photovoltaik-Anlagen gibt es teilweise ebenfalls Zuschüsse zu den Anschaffungskosten. Die besondere Attraktivität einer Photovoltaik-Anlage jedoch resultiert aus der im Erneuerbare-Energien-Gesetz für 20 Jahre festgeschriebenen Einspeisevergütung. Sie ist wie folgt geregelt:
Für jede Kilowattstunde, die in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist wird, zahlt der lokale Energieversorger eine Vergütung, die weit über dem jeweils aktuellen Marktpreis für Strom liegt. Der Besitzer der PV-Anlage
kauft den Strom für den eigenen Bedarf deutlich günstiger wieder zurück.
Bei einer angenommenen Anlagenlaufzeit von 20 Jahren sorgt dies für
eine beachtliche Rendite auf die Anschaffungsinvestition. Nach Ablauf
der Festschreibungsdauer der Einspeisevergütung kann der produzierte
Strom weiterhin eingespeist werden, zu dann neu auszuhandelnden Vergütungssätzen.